14.03.2007: Neue rechtliche Maßnahmen gegen Doping

(BMI) Gemeinsam mit dem Sport gegen Doping: Wie das Bundesministerium des Inneren mitteilt, beschließt das Bundeskabinett ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport.
„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts für das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ist ein wichtiger Schritt, um die Strafverfolgung von Dopingtätern zu verbessern und die Dopingbekämpfung in Deutschland weiter voranzubringen“ sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Dopings im Sport um und enthält noch weitergehende Regelungen.
Im Wesentlichen sind dies:

Im rechtlichen Bereich wird neben einer Strafverschärfung für banden- und gewerbsmäßige Dopingtaten und die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Gewinnabschöpfungen durch erweiterten Verfall, u. a. die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes bestimmter Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge vorgesehen. Die Einführung der eingeschränkten Besitzstrafbarkeit orientiert sich an dem zwischen den Koalitionsfraktionen erzielten Kompromiss. Der Besitz bestimmter, häufig angewendeter und besonders gesundheitsschädlicher Dopingsubstanzen, die sich aus dem noch zu erarbeitenden Anhang zum Arzneimittelgesetz ergeben werden, wird dann strafbar, wenn eine geringe Menge überschritten ist und damit der Besitz eine Weitergabe der Stoffe indiziert. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgt in einer Rechtsverordnung.
Ebenso wichtig ist die Stärkung der Strafverfolgung durch die Beauftragung des Bundeskriminalamtes, Ermittlungen im internationalen organisierten illegalen Arzneimittelhandel durchzuführen. Es wird angestrebt, dass der besonders schwere Fall des banden- bzw. gewerbsmäßigen Inverkehrbringens, Verschreibens oder Anwendens von Dopingsubstanzen Anlasstat für eine Telekommunikationsüberwachung sein kann. Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Prüfung mit den Ländern soll die StPO entsprechend angepasst und damit das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport flankiert werden.
Neben den repressiven Maßnahmen ergänzt die gesetzliche Informationspflicht über mögliche Dopingwirkungen in den Beipackzetteln der Arzneimittel präventiv den Dopingkampf.
„Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Sport gegen Doping vor“, sagte der Minister. „Nur im engen Schulterschluss werden wir Erfolg haben. Ich begrüße es daher, dass der Sport den Gesetzesentwurf der Bundesregierung mitträgt. Weitere Maßnahmen nicht gesetzlicher Art sind aber dringend erforderlich. Ich rufe daher die Länder, den Sport und die Wirtschaft auf, ihren Dopingkampf zu verstärken und insbesondere die Empfehlungen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Dopings im Sport umzusetzen.“